Arbeit
"Was bleibt vom sozialen Besitzstand, wenn man ihn Gewerkschaften oder auch Arbeitgebern überlässt?"
Rechtsanwälte
"Um zu überzeugenden Lösungen zu kommen, muss man manchmal auch unkonventionelle Wege gehen."
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"Was bleibt vom sozialen Besitzstand, wenn man ihn Gewerkschaften oder auch Arbeitgebern überlässt?"
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(0208) 45 95 50
Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Neben der Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen jeder Art stehen wir bei Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen sowie bei Verhandlungen zur Abfindung und bei Personalanpassungsmaßnahmen beratend zur Seite.
Wir prüfen Kündigungsschutz und Kündigungsfristen und erheben gegebenenfalls auch Kündigungsschutzklage, sowohl bei betriebsbedingter (durch außer- und innerbetriebliche Ursachen), verhaltensbedingter, personalbedingter oder krankheitsbedingter Kündigung, als auch bei der außerordentlichen Kündigung (fristlose Kündigung) oder bei einer Änderungskündigung.
Beachten Sie, dass nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann. Nach Fristablauf lässt sich nur noch schwer eine Verteidigung gegen eine möglicherweise unberechtigte Kündigung durchsetzten.
Auch bei einer Abmahnung, ausstehenden Lohn- und Gehaltszahlungen, Erstellung und Überarbeitung von Arbeitszeugnissen oder Fragen zur Probezeit, Versetzung, Urlaub, betrieblichen Altersversorgung, Altersteilzeit sowie zu Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld stehen wir zur Verfügung. Ebenso beraten und begleiten wir Sie bei Betriebsänderungen und Betriebsübergängen.
Erfahrung haben wir zudem im Gebiet der Bonuszahlung im Zusammenhang mit getroffenen Zielvereinbarungen. Der Bonus oder die Sonderzahlung, die häufig bei außertariflichen Führungskräften vertraglich geregelt ist, kann von persönlichen Zielen, die im Mitarbeitergespräch festgelegt werden und/oder Unternehmenszielen abhängig sein. Die Vergütung der persönlichen Ziele zur Bonusvereinbarung erfolgt in der Regel durch mehrere Monatsgehälter als Einmalzahlung. Häufig tritt die Schwierigkeit auf, die komplexe Bonusabrechnung nachzuvollziehen und den Beurteilungsspielraum der Ziele und die daraus folgende Zielerreichungsprämie zum Bonusanspruch zu prüfen.
Schon in Situationen beginnender Krisen am Arbeitsplatz oder im Unternehmen, auch wenn eine Kündigung noch nicht ausgesprochen ist, empfehlen wir die rechtzeitige Beratung durch einen erfahrenen Arbeitsrechtler.
Besteht der Verdacht, dass Firmen sich nicht an ihre Compliance halten, also Verhaltensmaßregeln, Gesetze und Richtlinien nicht einhalten, können wir diesbezüglich Nachforschungen anstellen.
Als Arbeitnehmer können Sie unsere Hilfe bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen in Anspruch nehmen. Des Weiteren gehören Verhandlungen mit dem Betriebsrat und Gewerkschaften zu unseren Leistungen. In diesem Zusammenhang können wir dann auch in enger Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Arbeitnehmern sein, wenn es um die Ausarbeitung eines Sozialplans oder einen Interessenausgleich geht.
Jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung ermöglicht und erfordert ein auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmtes und geplantes taktisches Vorgehen. Dies gilt sowohl für die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite.
Auch als Arbeitgeber / Unternehmer können Sie Kontakt zu uns aufnehmen, wenn Sie Hilfe bei der Vertragsgestaltung z. B. mit Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern oder Gesellschaftsorganen oder bei Zusatzvereinbarungen zu Arbeits- und Anstellungsverträgen benötigen. Wir können Sie außerdem bei der Beratung zur Personalauswahl unterstützen, über Reaktionsmöglichkeiten bei gestörten Arbeitsverhältnissen informieren oder bei der personellen Umstrukturierung des Betriebs und bei Betriebsvereinbarungen beraten.
Für die Interessenwahrnehmung im Bereich der Firmenstrukturierung unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten verweisen wir auf den Tätigkeitsbereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Ihre Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Mülheim a. d. Ruhr sind:
Herr Rechtsanwalt Michael Reschofsky, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Schwarz, Fachanwalt für Arbeitsrecht